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   OLG München, 23.07.2014 - 31 Wx 204/14   

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https://dejure.org/2014,18434
OLG München, 23.07.2014 - 31 Wx 204/14 (https://dejure.org/2014,18434)
OLG München, Entscheidung vom 23.07.2014 - 31 Wx 204/14 (https://dejure.org/2014,18434)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 31 Wx 204/14 (https://dejure.org/2014,18434)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Auch wechselbezügliche Verfügungen eines wegen Testierunfähigkeit eines Ehegatten unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments können in ein Einzeltestament des anderen Ehegatten umgedeutet werden.

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 140, 2265, 2270
    Gemeinschaftliches Testament: Umdeutung in Einzeltestament bei Unwirksamkeit wechselbezüglicher Verfügungen des anderen Ehegatten wegen Testierunfähigkeit möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Testierunfähigkeit eines Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • ra.de
  • RA Kotz

    Gemeinschaftliches Testament - Umdeutung in ein Einzeltestament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 140; BGB § 2265; BGB § 2270
    Rechtsfolgen der Testierunfähigkeit eines Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umdeutung wechselbezüglicher testamentarischer Verfügungen in Einzeltestament des anderen Ehegatten möglich

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Unwirksames gemeinschaftliches Testament kann in Einzeltestament umgedeutet werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umdeutung wechselbezüglicher testamentarischer Verfügungen in Einzeltestament des anderen Ehegatten möglich

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Regelungen eines gemeinschaftlichen Testaments, die wechselbezüglich gedacht sind, können in Einzelregelung umgedeutet werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein gemeinschaftliches Testament wegen Testierunfähigkeit eines Ehegatten unwirksam ist - Was ist die Folge?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Berliner Testament: Testierunfähigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Umdeutung wechselbezüglicher testamentarischer Verfügungen in Einzeltestament des anderen Ehegatten möglich

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umdeutung eines unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1354
  • MDR 2014, 1268
  • FGPrax 2014, 214
  • FamRZ 2015, 535
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 230/09

    Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den

    Auszug aus OLG München, 23.07.2014 - 31 Wx 204/14
    Ein solcher Wille kann auch durch Auslegung ermittelt werden (vgl. BGH NJW 2011, 1353 Rn. 16 zum Fall des Widerrufs; Staudinger/Kanzleiter § 2270 Rn. 6; Reimann/ Bengel/J.Mayer, Testament und Erbvertrag 5. Aufl. 2006 § 2265 Rn. 14, § 2270 Rn. 18; Burandt/Rojahn/Braun, Erbrecht 2. Aufl. 2014 § 2270 Rn. 42).

    Dass vor der zitierten Entscheidung des BGH (NJW 2011, 1353) vereinzelt auch eine andere Auffassung vertreten wurde (vgl. Zimmer ZEV 2010, 472/473), erfordert keine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts.

  • OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10

    Gemeinschaftliches Testament: Umdeutung in ein Einzeltestament bei Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG München, 23.07.2014 - 31 Wx 204/14
    a) Das gilt nicht nur dann, wenn es an den formellen Voraussetzungen fehlt (wie etwa bei Nichtehegatten oder wegen des fehlenden Beitritts eines Ehegatten), sondern auch, wenn wegen Testierunfähigkeit eines Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament nicht wirksam errichtet wurde (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1036/1037; OLG München NJW-RR 2010, 1382/1383; Staudinger/Kanzleiter BGB § 2265 Rn. 14; MünchKommBGB/Busche 6. Aufl. 2012 § 140 Rn. 26; Palandt/Ellenberger BGB 73. Aufl. 2014 § 140 Rn. 10).

    Maßgeblich ist auch hier, dass der Erblasser auch in Kenntnis der unwirksamen oder fehlenden entsprechenden Verfügung des anderen Testierenden seine eigene Verfügung zu dessen Gunsten treffen wollte (BayObLG NJW-RR 2003, 659/660; NJW-RR 2000, 1534; OLG München NJW-RR 2010, 1382/1383).

  • BayObLG, 02.05.2002 - 1Z BR 24/01

    Anfechtung wechselseitiger Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament

    Auszug aus OLG München, 23.07.2014 - 31 Wx 204/14
    Dasselbe gilt für die Frage, ob der Wille zum gemeinschaftlichen Testieren rechtsgeschäftlichen Charakter hat (so Palandt/Weidlich Einf. vor § 2265 Rn. 2; Reimann/Bengel/J.Mayer Vor §§ 2265 ff. Rn. 21f; Burandt/Rojahn/Braun § 2265 Rn. 10; a.A. BayObLGZ 2002, 128/135; MünchKommBGB/Musielak BGB 6. Aufl. 2013 Vor § 2265 Rn. 8) und folglich Testierfähigkeit erfordert.
  • BayObLG, 29.06.2000 - 1Z BR 40/00

    Von nur einem Ehegatten unterschriebenes gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus OLG München, 23.07.2014 - 31 Wx 204/14
    Maßgeblich ist auch hier, dass der Erblasser auch in Kenntnis der unwirksamen oder fehlenden entsprechenden Verfügung des anderen Testierenden seine eigene Verfügung zu dessen Gunsten treffen wollte (BayObLG NJW-RR 2003, 659/660; NJW-RR 2000, 1534; OLG München NJW-RR 2010, 1382/1383).
  • BayObLG, 24.01.2003 - 1Z BR 14/02

    Einseitig unterschriebenes gemeinschaftliches Testament als Einzeltestament -

    Auszug aus OLG München, 23.07.2014 - 31 Wx 204/14
    Maßgeblich ist auch hier, dass der Erblasser auch in Kenntnis der unwirksamen oder fehlenden entsprechenden Verfügung des anderen Testierenden seine eigene Verfügung zu dessen Gunsten treffen wollte (BayObLG NJW-RR 2003, 659/660; NJW-RR 2000, 1534; OLG München NJW-RR 2010, 1382/1383).
  • BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95

    Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Verfügung des überlebenden

    Auszug aus OLG München, 23.07.2014 - 31 Wx 204/14
    a) Das gilt nicht nur dann, wenn es an den formellen Voraussetzungen fehlt (wie etwa bei Nichtehegatten oder wegen des fehlenden Beitritts eines Ehegatten), sondern auch, wenn wegen Testierunfähigkeit eines Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament nicht wirksam errichtet wurde (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1036/1037; OLG München NJW-RR 2010, 1382/1383; Staudinger/Kanzleiter BGB § 2265 Rn. 14; MünchKommBGB/Busche 6. Aufl. 2012 § 140 Rn. 26; Palandt/Ellenberger BGB 73. Aufl. 2014 § 140 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14

    Umdeutung einer als wechselbezüglich gewollten Verfügung eines Ehegatten im Falle

    Namentlich bei wechselbezüglichen Zuwendungen an Dritte müssen besondere Umstände vorliegen, damit eine Aufrechterhaltung als einseitige Verfügung in Betracht kommt (zu Vorstehendem: OLG München NJW-RR 2010, 1382 f. und NJW-RR 2014, 1354 f., aber auch NJW-RR 2014, 838 f., jeweils m.w. Nachw.; im Grundsatz auch BGH NJW-RR 1987, 1410 f. und NJW 2011, 1353 ff.; aus dem Schrifttum: MK-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2265 Rdnr. 4-8; Staudinger-Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2014, § 2265 Rdnr. 5-14; BeckOK BGB - Litzenburger, Stand: 01.11.2015, § 2265 Rdnr. 20-22; jurisPK BGB - Reymann, Stand: 12.05.2015, § 2265 Rdnr. 14-27.1).
  • OLG Naumburg, 05.04.2022 - 2 Wx 41/21

    Bindungswirkungen eines nach DDR-Recht errichteten gemeinschaftlichen Testaments;

    bb) Die vorliegende Konstellation unterscheidet sich auch von einer Umdeutung eines unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein - von der Rechtsordnung anerkanntes - wirksames Einzeltestament, z.B. bei Unwirksamkeit wegen der Errichtung durch Nichtehegatten (vgl. BGH, Urteil v. 16.06.1987, IVa ZR 74/86, NJW-RR 1987, 1410; OLG Braunschweig, Beschluss v. 21.04.2005, 2 W 225/04, NJW-RR 2005, 1027; OLG Naumburg, Beschluss v. 24.09.1997, 10 Wx 25/97, JMBl. LSA 1998, 319) oder wegen der Testierunfähigkeit eines Ehegatten (vgl. OLG München, Beschluss v. 23.07.2014, 31 Wx 204/14, FamRZ 2015, 535; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.2016, I-3 Wx 40/14, FamRZ 2016, 1206) oder wegen Formnichtigkeit bei einem abwechselnd niedergeschriebenen Testamentstext (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.04.2021, I-3 Wx 219/20, FamRZ 2021, 1416).
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